Ist Ihre Datenschutzerklärung aktuell?

Für viele fast unbemerkt, ist zum 24.02.2016 ein neues Gesetz in Kraft getreten, wonach eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung auf einer Webseite zu einer Abmahnung führen kann.

Ziel dieses Urteils ist es Verbraucher vor unseriösen Seitenbetreibern zu schützen. Fakt ist aber, das hierdurch nun viele kleinere Webseitenbetreiber abgemahnt werden können.

Lassen Sie Ihre Webseite prüfen, ich berate Sie gern.