Übringens, die steuerliche Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt bzw. Versand der Rechnung.
Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen
Von Ulf Raczak|2017-06-23T11:23:32+02:00Juni 23rd, 2017|ecoDMS|Kommentare deaktiviert für Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen