Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen
Übringens, die steuerliche Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt bzw. Versand der Rechnung.
Übringens, die steuerliche Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt bzw. Versand der Rechnung.